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Niederländische Verkehrsministerium von dem Onur-Air geltend gemachte Schadenersatzansprüche zurückgewiesen.
Den Haag, 26. Juni (AFP) - Nach dem vorübergehenden Flugverbot für die türkische Billig-Fluglinie Onur Air hat das niederländische
Verkehrsministerium von dem Unternehmen geltend gemachte
Schadenersatzansprüche zurückgewiesen. Die stellvertretende Verkehrsministerin
Melanie Schultz von Haegen habe jegliche Haftungsansprüche für durch das
Flugverbot entstandene Verluste zurückgewiesen, hieß es in einer am Sonntag
von dem Ministerium veröffentlichen Erklärung. Die Anwälte von Onur Air hatten
den Niederlanden eine Frist gesetzt, bis zu der diese auf die Forderungen
reagieren sollten. Die Vize-Verkehrsministerin sei über den "Ton des
Ultimatums" besorgt und frage sich, ob die Airline die Beanstandungen der
niederländischen Behörden ernst genommen habe, heißt es dazu in der
Ministeriumserklärung.
Die Niederlande, Deutschland, Frankreich und die Schweiz hatten im Mai ein
Flugverbot gegen Onur Air verhängt und dies mit Sicherheitsmängeln begründet.
Nach gut einer Woche wurde das Verbot unter Auflagen wieder aufgehoben. Wegen
des Flugverbots hat die Billig-Airline auch Schadenersatzklage vor einem
niederländischen Gericht eingereicht. Ein Termin für eine gerichtliche
Entscheidung steht jedoch noch nicht fest.
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