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Türkei wegen Misshandlung in Polizeigewahrsam verurteilt. Menschenrechtsgericht gibt drei Klägern Recht
Straßburg, 28. Juni (AFP/EP) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat die Türkei wegen Misshandlungen in Polizeigewahrsam verurteilt.
Die Straßburger Richter gaben einem mutmaßlichen Aktivisten der verbotenen
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und zwei Mitgliedern der linksextremen Partei
Dev-Sol Recht. Sie waren im Frühjahr und Sommer 1994 in Istanbul bei Verhören
mit Elektroschocks, Aufhängen an den Armen und Stockschlägen auf Hände und
Fußsohlen gequält worden, was ärztliche Atteste bestätigten.
Der 31 Jahre alte mutmaßliche PKK-Aktivist blieb zehn Tage in
Polizeigewahrsam, ohne mit einem Anwalt oder Angehörigen sprechen zu dürfen.
Er sei in dieser Zeit "völlig dem verurteilungswürdigen Vorgehen der
Polizisten" ausgesetzt gewesen, rügte der Gerichtshof. Die 31 und 28 Jahre
alten Dev-Sol-Mitglieder wurden im Anschluss an die Misshandlungen von einem
so genannten Staatssicherheitsgericht, dem ein Militärrichter angehörte, zu
drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dieses Verfahren wertete der
Menschenrechtsgerichtshof als Verstoß gegen das Grundrecht auf einen fairen
Prozess.
Die Regierung in Ankara wurde angewiesen, den Klägern Schmerzensgeld in
Höhe von 15.000 beziehungsweise 5000 Euro zu zahlen. Erst am 7. Juni war die
Türkei wegen Folter verurteilt worden. Geklagt hatte eine Frau, die 1995 im
Zuge einer Polizeiaktion gegen mutmaßliche Mitglieder einer Linkspartei
festgenommen und schwer misshandelt wurde.
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