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Doppelte Staatsbürgerschaft scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Doppelte Staatsbürgerschaft scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag einer in Deutschland lebenden und vormals eingebürgerten Türkin abgelehnt, die für eine Wiedererlangung ihres Wahlrechts geklagt hatte. Sie hatte nach erfolgreicher Einbürgerung ihre türkische Staatsbürgerschaft wiedererlangt, was dazu führte, dass die deutschen Behörden die Einbürgerung für nichtig erklärten. Vor dem Verfassungsgericht hatte sie nun beantragt, das 2001 eingeführte Gesetz auszusetzen, das ihr mit der Rückerlangung ihrer türkischen Staatsbürgerschaft ihre Deutsche Staatsbürgerschaft entzog, ihr die deutsche Staatsangehörigkeit samt Wahlrecht wieder zu geben, heißt es in der TÜRKIYE. (Ähnliche Berichte in der MILLIYET)
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